Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 485/102 und 485/853, Birkenallee 131, wird erteilt. Gleichzeitig werden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 A „Südhang II“ in Bezug auf

 

  • die Überschreitung der Baugrenzen,
  • der Änderung der Bauweise von E+D auf E+I,
  • der Änderung der Dachform von Satteldach in Flachdach sowie
  • der Umsituierung der ausgewiesenen Zufahrten und der Garagen/Stauräume

 

gewährt. Den Belangen des Naturschutzes ist durch das Landratsamt – auf Grundlage der vorgelegten Gutachten – Rechnung zu tragen.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 A „Südhang II“ im Allgemeinen Wohngebiet; es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Das vorliegende Bauvorhaben wurde bereits 24.04.2012 und am 18.09.2012 im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zu diversen Befreiungen vom Bebauungsplan Südhang II wurde erteilt und ein entsprechender Vorbescheid durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt am 17.07.2012 erteilt.

 

Das jetzt in drei einzelne Bauanträge aufgeteilte Bauvorhaben entspricht in seiner Gesamtheit den durch den Bauausschuss getroffenen Festlegungen. Ein Gutachten zur Verkehrssicherheit über den Baumbestand einschl. Empfehlungen zum Baumschutz während der Baumaßnahmen sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) liegen ebenfalls vor. Die Forderungen des Bebauungsplanes und die weitergehenden Forderungen des Bau- und Umweltausschusses bezüglich des Schutzes von Flora und Fauna sowie des Ortsrandes werden damit voll erfüllt.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen