Beschluss: zurückgestellt

Sachverhalt:

 

Eine der Voraussetzungen für die staatliche Förderung der Hochwasserschutzmaßnahmen am Entlesbach war, dass für das Gewässer ein sogenanntes „Gewässerentwicklungskonzept“ aufgestellt wird.

 

Das Gewässerentwicklungskonzept ist ein wasserwirtschaftlicher Fachplan, der kein förmliches Genehmigungs- bzw. Beteiligungsverfahren durchläuft. Er unterliegt einer wasserwirtschaftlichen, aber keiner wasserrechtlichen oder sonstigen Prüfung bzw. Genehmigung und ersetzt keine wasserrechtlichen Bescheide (z.B. Erlaubnis, Bewilligung, Planfeststellung, Plangenehmigung usw.).

 

Das Gewässerentwicklungskonzept ist als langfristiges Handlungskonzept des Gewässerunterhaltsverpflichteten zu sehen, das Maßnahmenhinweise für die Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen am Gewässer enthält. Die Umsetzung erfolgt auf freiwilliger Basis. Damit ist es zwar unverbindlich, die Gemeinde geht aber eine Selbstverpflichtung ein, wie sie der Beschlussvorschlag vorsieht.

 

Die beauftragte Umweltingenieurin, Frau Sell, erläutert anhand einer Präsentation ausführlich und mit Fotos und Schaubildern unterlegt das Gewässerentwicklungskonzept für den Entlesbach. Sie geht hierbei auch auf Möglichkeiten und Alternativen ein und beantwortet die Fragen der Gemeinderatsmitglieder. Da aber der eigentliche Gewässerentwicklungsplan dem Plenum nicht vorliegt, wird eine Entscheidung über die Annahme vorerst zurück gestellt. Der Vorsitzende wird den Gewässerentwicklungsplan den Gemeinderatsmitgliedern zukommen und in einer der nächsten Sitzungen darüber beraten und abstimmen lassen.