Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss könnte sich eine Aufstockung des vorhandenen Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 485/767 und 485/803, Marienplatz 8, unter folgenden Voraussetzungen vorstellen:

 

  • Kein zusätzliches Geschoss.
  • Gleiche Dachneigung und Dachform wie die bestehenden Mehrfamilienwohnhäuser Marienplatz 1 – 7.
  • Dachaufbauten im Rahmen der BayBO.
  • Kniestockhöhe max. 1,0 m.
  • Äußere Gestaltung an die bestehenden Gebäude am Marienplatz angepasst.
  • Einhaltung aller relevanten Vorgaben von BayBO und BauGB (Abstandsflächen, GRZ, GFZ, usw.).
  • Einhalten der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth.

 


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt in einem Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth als Mischgebiet ausgewiesen ist. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Sämtliche Häuserblocks rund um den Marienplatz sind, bis auf das nun zur Aufstockung vorgesehene Gebäude, dreigeschossig.

 

Der Antragsteller möchte nun auf das zweigeschossige Bestandsgebäude ein zusätzliches Stockwerk aufbauen, bei ansonsten gleicher Dachneigung und –form wie das ursprüngliche Bauwerk, bzw. die anderen Wohnblocks rund um den Marienplatz herum.

 

Sollten durch die geplante Erweiterung alle bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und die Festsetzungen des Baugesetzbuches (BauGB) eingehalten werden (Abstandsflächen, GFZ, GRZ, usw.), so sieht die Verwaltung aus ortsplanerischen Gründen keine Anhaltspunkte, die der Verwirklichung des Bauvorhabens entgegenstehen könnten. Die Garagen- und Stellplatzsatzung wäre selbstverständlich einzuhalten.

 

Zwischenzeitlich hat der Bauherr mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen und es wurde festgestellt, dass die erforderlichen Abstandsflächen bei einer dreigeschossigen Bauweise nicht eingehalten werden können. Der Bauherr zieht hiermit seinen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zurück und möchte vom Bau- und Umweltausschuss lediglich geklärt wissen, welche Alternativen von Seiten der Gemeinde noch Zustimmung finden würden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen