Sitzung: 25.01.2011 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die vom Antragsteller beantragte Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/25 „Hans-Paulus-Straße“ im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,0 m nach Norden wird nicht erteilt, da ein Konflikt mit öffentlichen Belangen – zu nahes Heranrücken an den gemeindlichen Abwasserkanal im Norden des Baugrundstücks – entsteht.
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird daher nur unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- Einhalten der Baugrenzen
- Abstand zur Achse des gemeindlichen Entwässerungskanals mindestens 2,0 m
Sollten vom Bauherrn die Punkte 1. und 2. eingehalten werden, kann das Genehmigungsfreistellungsverfahren auch ohne nochmalige Behandlung im Bau- und Umweltausschuss durchgeführt werden; die Unterlagen hierzu sind vom Antragsteller entsprechend zu überarbeiten.
Wortprotokoll:
Anwesend: |
7 |
/ mit |
7 |
gegen |
0 |
Stimmen |