Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die vom Antragsteller beantragte Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/25 „Hans-Paulus-Straße“ im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,0 m nach Norden wird nicht erteilt, da ein Konflikt mit öffentlichen Belangen – zu nahes Heranrücken an den gemeindlichen Abwasserkanal im Norden des Baugrundstücks – entsteht.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird daher nur unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

 

  1. Einhalten der Baugrenzen
  2. Abstand zur Achse des gemeindlichen Entwässerungskanals mindestens 2,0 m

 

Sollten vom Bauherrn die Punkte 1. und 2. eingehalten werden, kann das Genehmigungsfreistellungsverfahren auch ohne nochmalige Behandlung im Bau- und Umweltausschuss durchgeführt werden; die Unterlagen hierzu sind vom Antragsteller entsprechend zu überarbeiten.

 


Wortprotokoll:

 

 


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen