Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von N.N. zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 98/6, Krenacker 1, wird erteilt. In Bezug auf die Überschreitung der Dachneigung um 2° von 48° auf 50° werden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/25 „Hans-Paulus-Straße“ erteilt.


Sachverhalt:

 

Das geplante Gebäude liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5/25 „Hans-Paulus-Straße“. Es entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, der hier eine Dachneigung von max. 48° vorsieht, da das vorgesehene Dach eine Neigung von 50° haben soll. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann daher nicht durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt jedoch, wegen der geringfügigen Überschreitung von 2°, das Bauvorhaben im normalen Baugenehmigungsverfahren weiter zu behandeln und das gemeindliche Einvernehmen hierzu zu erteilen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen