Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen auf Baugenehmigung von N.N. zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 407, Rathsberger Steige 2, wird – so wie beantragt – erteilt.


Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Areals, das vom Bau- und Umweltausschuss bereits mehrfach sitzungsmäßig behandelt wurde und für dessen Bebauung entsprechende Vorgaben festliegen.

 

Die Pläne der vorliegenden Doppelhaushälfte entsprechen weitestgehend der bereits mit Beschluss vom 15.09.2009 genehmigten Hälfte; die oben angesprochenen Vorgaben des Bau- und Umweltausschusses vom 03.02.2004 werden also eingehalten; das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen