Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth sieht durch den Bebauungsplan Nr. 380 „Universität Staudtstraße“ der Stadt Erlangen keine eigenen Belange berührt; Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Bubenreuth beabsichtigt keine eigenen Planungen oder führt auch keine eigenen Maßnahmen durch, die die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans tangieren können. Besondere Belange des Umweltschutzes, die insbesondere auf den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Einfluss haben könnten, sind hier nicht bekannt.


Die Stadt Erlangen stellt einen Bebauungsplan Nr. 380 „Universität Staudtstraße“ neu auf.

 

Mit dem Bebauungsplan soll eine bisher bewaldete Fläche am Südgelände der Universität als Sondergebiet gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Universität bebaut werden.

 

Die Stadt Erlangen gibt der Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Gelegenheit, sich zu dem Vorentwurf zu äußern.

 

In den Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung können Sie während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 7, Einsicht nehmen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen