Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern – in den vorgelegten Bauanträgen bezeichnet mit Haus 1 und Haus 2 – auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 377, Wiesenweg, wird erteilt. Es werden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/6 „Wiesenweg I“ erteilt im Hinblick auf die Überschreitung der festgelegten Traufhöhe von 5,50 m auf 6,11 m und der Dachneigung von 25° - 35° auf 18°. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind einzuhalten, ebenfalls die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (Abstandsflächen, etc.).


Sachverhalt:

 

Der vorliegende Bauantrag für das Haus 2 entspricht dem bereits als Bebauungsvorschlag vorgelegten Entwurf, der in der Sitzung des Bauausschusses bereits am 04.08.2009 behandelt wurde.

 

Da die damals durch die Gemeinde beschlossenen Vorgaben eingehalten werden, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Auf den kurzfristig vom Bauherren noch eingereichten Bauantrag für das Haus 1 treffen die o.g. Ausführungen ebenfalls zu und die vollzählig anwesenden Ausschussmitglieder stimmen zu, auch diesen beschlussmäßig zu behandeln.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen