Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 485/121, Meilwaldstraße 23 a, wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ werden gewährt im Hinblick auf die Überschreitung von Baugrenzen, der Unterschreitung der Dachneigung von 25°-30° auf 20°, der festgelegten Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,40 auf 0,43 und der Errichtung von Stellplätzen, da hierdurch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen (Abstandsflächen, etc.) mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind einzuhalten.


Sachverhalt:

 

Der eingereichte Bauantrag entspricht im Wesentlichen dem bereits in der Sitzung des Bauausschusses behandelten Antrag auf Vorbescheid. Diesem Antrag auf Vorbescheid wurde durch den Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen erteilt; eine Baugenehmigung durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bisher aber noch nicht erteilt.

 

Nach Meinung der Verwaltung können die Vorgaben zum Vorbescheid auch hier unverändert weiter gelten und dem Bauvorhaben sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen (Abstandsflächen, etc.) mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen