Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 407 (TF), Rathsberger Steige 2 a, wird – so wie vorgelegt – erteilt, da die Vorgaben des Baugesetz­buches und der Baunutzungsverordnung eingehalten werden. Ebenfalls werden die Rahmenvorga­ben des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 03.02.2004 weitestgehend eingehalten wie Stellplatzanzahl, Lage der Stellplätze, Einhaltung von Grundflächen- und Geschossflächenzahl nach BauNVO.


Sachverhalt:

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das gesamte Areal an der Rathsberger Steige wurde vom Bau- und Umweltausschuss bereits mehrfach sitzungsmäßig behandelt und entsprechende Vorgaben festgelegt.

 

In der Kürze der Zeit – der Bauantrag ging erst am 09.09.09 bei der Gemeinde ein – konnte eine Übereinstimmung mit den einmal getroffenen Vorgaben noch nicht endgültig geprüft werden, wir aber bis zur Sitzung nachgeholt.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen