Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 485/121, Meilwaldstraße, wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ werden gewährt im Hinblick auf die Überschreitung von Baugrenzen in den Grenzen der Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung, der Bauweise mit Erdgeschoss und Obergeschoss (E+1) und der Dachneigung von max. 30°. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind einzhalten.


Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da auf dem südlichen Teil des Baugrundstücks keine Bebauung vorgesehen ist. Es liegt hier auch keine klassische Bebauung in zweiter Reihe vor, da das Gebäude im straßenseitigen Teil des Grundstückes errichtet werden soll (siehe Lageplan). Das Bauvorhaben würde sich nach Meinung der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügen und nachbarschützende Vorschriften werden – so weit erkennbar – nicht verletzt, da z.B. die Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung eingehalten werden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt und das gemeindliche Einvernehmen bzw. eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes könnte genehmigt werden. Die gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung ist anzuwenden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen