Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr. 409/10, Betzenweg 9, wird erteilt. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind anzuwenden. Die Höhenlage des Gebäudes ist gem. Art. 68 Abs. 6 Satz 2 BayBO von der Bauaufsichtbehörde festzulegen; die OK Erdgeschossfußboden darf dabei max. 0,40 m über der Straßenoberkante des Betzenweges liegen.


Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Vorgaben des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) werden, so weit erkennbar, eingehalten. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Nachbarschützende Vorschriften werden nicht verletzt.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen