Ablesung der Wasserzähler für die Jahresabrechnung

In der Kalenderwoche 51 werden Sie per Post einen Brief erhalten mit der Bitte, den Zählerstand Ihres Hauptwasserzählers zum 31.12.2021 einzutragen bzw. falls Sie einen Gartenwasserzähler bei der Gemeinde angemeldet haben, auch diesen Zählerstand im vorgesehenen Feld zu notieren.

 

Um eine zeitnahe Abrechnung zu gewährleisten, sind die Zählerstände spätestens bis zum 15.01.2022 an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden. Zählerstände, die bei der Gemeinde später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verbrauch wird in diesen Fällen geschätzt.

 

Sie können die Unterlagen direkt im Rathaus abgeben (bitte um bevorzugten Einwurf in den Briefkasten rechts neben der Treppe) oder die Zählerstände direkt online über das neu eingeführte Verfahren des Bürgerserviceportals erfassen. Zudem kann eine Meldung per E-Mail unter k.lechner@bubenreuth.de erfolgen. Bitte beachten Sie in diesem Fall, die Finanzadresse, die Zählernummer und die Objektbezeichnung mit anzugeben.

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

 

erstmalig können Wasserzählerstände auch online über das neue Verfahren in unserem Bürgerserviceportal unter www.buergerserviceportal.de/bayern/bubenreuth

erfasst werden, das ab dem 15. Dezember 2021 zur Verfügung steht.

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