Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan die unter A und B beschriebenen Festsetzungen zu treffen und über die unter C genannten selbst zu entscheiden.

 

 

A: „Harte“ Vorgaben

·         Art der baulichen Nutzung:
Wohnen und untergeordnet Gewerbe, das das Wohnen nicht wesentlich stört.

·         25 % der durch Neubau oder Umbau und Umnutzung zum Wohnen neu geschaffenen Geschossfläche muss im Wohnungsbau mit einkommensorientierter Förderung (eoF) errichtet werden.

·         Zahl der Vollgeschosse (Höchstmaß) im Bestand und nach Süden hin zum Bestand auf den Wohngrundstücken Schönbacher Straße 46, 48, 50 und 52 (Fl.-Nr. 152/31, 152/52, 152/53 und 152/54) sowie nach Westen zur Bahn hin: vier;
Zahl der Vollgeschosse nach Norden hin zu den Wohngrundstücken Josef-Otto-Kolb-Straße Nrn. 25, 27, 29 (Fl.-Nrn. 152/32, 152/58, 152/59 und 152/60) und nach Osten zur Willi-Hönekopp-Straße hin: drei

·         GRZ (Höchstwerte) unter Einbeziehung einer Tiefgarage 0,8
GRZ ohne eine Tiefgarage (oberirdische Bebauung) 0,6

·         GFZ (Höchstwert) 2,1

·         Dachgeschoss als Vollgeschoss

·         Baugrenzen zu den Nachbargrundstücken entsprechend den regulären Abstandsflächen – keine abweichenden (geringeren) Abstandsflächen

·         Zahl der Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Für Wohneinheiten des geförderten Wohnungsbaus wird ein noch festzulegender Abschlag an der Zahl der Stellplätze angesetzt.

·         Besucherstellplätze nicht in der Tiefgarage, sondern oberirdisch; sie gehen als öffentliche Stellplätze ins Eigentum der Gemeinde über

·         Freifläche als zentraler öffentlicher „Begegnungsraum“ mit Kinderspielplatz

·         Grünordnungsplan erforderlich

·         Verkehrskonzept ist von einem Fachplanungsbüro für das Objekt selbst sowie die Zufahrts- und Abfahrtsstraßen (Schönbacher Straße, Werkstättenweg) zu erstellen.

·         öffentlicher, auch mit Fahrrädern benutzbarer Weg von der Hönekopp-Straße durch das Areal zum bahnparallelen Betriebsweg der Bahn

  • Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in der Tiefgarage

·         ausreichende Fahrradstellplätze

·         Keine Einfriedungen (soweit nicht aus Sicherheitsgründen geboten)

·         Beheizung mittels gasbetriebenem Blockheizkraftwerk, das erweiterbar konzipiert werden muss, um damit später eine Nahwärmeversorgung in Teilen der Geigenbauersiedlung zu ermöglichen

·         Dächer sind für Solarthermie oder/und Photovoltaik zu nutzen

·         Schallgutachten erforderlich

 

B: „Weiche“ Vorgaben

  • Vorwiegend Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen
  • Altes Fabrikationsgebäude soll erhalten werden
  • Denkmal/Stele, um an die frühere Nutzung und historische Bedeutung des Areals zu erinnern

 

C: Nicht entschiedene Festlegungen

  • Dachform (Flachdach, Staffeldach, Satteldach)
  • Wendeanlage am Ende der Schönbacher Straße

Wortprotokoll:

 

Für die Bebauung des Höfner-Areals gibt es verschiedene Vorschläge mehrerer Bauträger. Welcher Bauträger mit seinem jeweiligen Konzept letztlich zum Zuge kommen wird, bestimmen die beiden Eigentümer der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke. Diese sind dabei aufeinander angewiesen, da eine sinnvolle und wirtschaftliche Nutzung nur möglich ist, wenn die Grundstücke vereinigt werden.

 

Aus diesem Grund ist es ohne Belang, dass das Landratsamt wohl gewillt ist, eine Umnutzung des auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157/4 befindlichen alten Fabrikationsgebäudes zum Wohnen und gegebenenfalls auch für eine gewerbliche Nutzung mit Baugenehmigung zuzulassen, wohingegen es für die Bebauung der freien bzw. freizumachenden Fläche auf dem Grundstücken Fl.-Nr. 157 und 157/2 so wie sie bisher von den Bauträgern geplant ist, einen Bebauungsplan fordert.

 

Die Gemeinde muss ihre Planungshoheit bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans so ausüben, dass sich das Baukonzept des zum Zuge kommenden Bauträgers zwar umsetzen lässt, aber auch den zu berücksichtigenden privaten und öffentlichen Belangen nach Ermittlung und Abwägung in sachgerechter Weise Rechnung getragen wird.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Bauausschuss dem Gemeinderat im Entwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Folgendes festzusetzen:


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen