Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Pension mit 4 Wohneinheiten und 6 Zimmern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 136/9 ff., Birkenallee 88, wird erteilt. Die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung ist in jedem Fall einzuhalten. Die nach dieser Satzung mindestens erforderliche Anzahl von Stellplätzen wird dem Bauwerber nach Berechnungen der Verwaltung im Nachgang zu diesem Beschluss mitgeteilt.

 

Die Stellplätze in ausreichender Größe (analog der in § 4 Abs. 1 GaStellV aufgeführten) sind spätestens mit der Nutzungsaufnahme herzustellen und zu kennzeichnen (geeignete Bodenmarkierungen) sowie der jeweiligen Nutzung zuzuordnen; der Gehweg darf in die Stellplatzflächen nicht einbezogen werden. Der Zugang/Eingang zum Café ist in angemessener Breite freizuhalten.

 

Sollte sich die Anzahl der Betten im Beherbergungsgewerbe nachträglich ändern oder die Raumaufteilung/-nutzung so geändert werden, dass auch die Anzahl der erforderlichen Stellplätze berührt wird, so ist dies durch die Bauherren über die Gemeinde Bubenreuth dem Landratsamt unverzüglich anzuzeigen. Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet dann über den Antrag im Einvernehmen mit der Gemeinde.


Sachverhalt:

 

Der Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten wurde am 01.08.2016 vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt mit verschiedenen Auflagen genehmigt. Am 27.06.2017 wurde anlässlich einer Baukontrolle festgestellt, dass planabweichend gebaut wurde und die Vorlage von Tekturplänen gefordert. Diese Pläne liegen nun als Bauantrag vor und weichen doch erheblich von der Situation im Jahre 2016 ab.

 

Grundsätzlich wurde ja von Seiten der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt. Allerdings wurde schon immer auf die exakte Umsetzung der erforderlichen Stellplätze Wert gelegt und in verschiedener Weise, zuletzt durch die Stellungnahme zum damaligen Bauantrag, darauf hingewiesen.

 

Die Nutzung einiger Räumlichkeiten stellt sich in der Tektur nun anders dar und im Sinne der Gemeinde ist die erforderliche Anzahl an Stellplätzen neu zu ermitteln. Die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung ist anzuwenden.

 

Nach den Berechnungen der Verwaltung ergibt sich aufgrund der in den Bauplänen dargestellten Nutzung folgender Stellplatzbedarf:

 

Lage

 

Wohnungen/Betten/

Gastraumfläche

notwendige Stellplätze

„Metzgerei“

EG

Altbestand, daher 0

Altbestand, daher 0

„Metzgerei“

OG

Altbestand, teilw., daher 0

Betten 4

Altbestand, teilw., daher 0

2

„Metzgerei“

DG

Wohnungen, 2 > 60 m²

Betten 2

4

1

„Hotel“

EG

nicht nutzbar, daher 0

nicht nutzbar, daher 0

„Hotel“

OG

Betten 7

4

„Hotel“

DG

Betten 7

4

„Café“

EG

Gastraumfläche 40 m²

4

„Café“

EG

Gastraumfläche XX m²

(durch „Seminarraum“ evtl.

größer!)

(evtl. mehr erforderlich!) X

„Café“

OG

Betten 3

2

„Café“

DG

Betten 2

1

Erforderliche Gesamtzahl an Stellplätzen:

22

Lt. Bauplänen nachgewiesene Zahl an Stellplätzen:

22

 

Da einige Informationen noch nicht vorliegen wird die erforderliche Anzahl an Stellplätzen durch die Verwaltung noch einmal genau berechnet und dem Bauwerber verbindlich mitgeteilt. Die Anordnung der Stellplätze in einer langen Reihe entlang der Birkenallee ist dagegen nicht satzungskonform, war aber so oder in ähnlicher Form bereits im genehmigten Ursprungsbauantrag vorgesehen und das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.


Anwesend:

5

/ mit

5

gegen

0

Stimmen