Bekanntmachung - Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Bekanntmachung 

 

Der Gemeinderat Bubenreuth hat in seiner Sitzung am 30. April 2024 die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 

Die Satzung tritt am 10. Mai 2024 in Kraft. 

Die Satzung liegt im Rathaus, Birkenallee 51, Zimmer 4, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. 

 

Norbert Stumpf, Erster Bürgermeister

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